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Mitglied werden
Artikel IV., Erwerb der Mitgliedschaft
1. Ordentliches Mitglied der Vereinigung können alle Iraker oder Irakerinnen werden, die in der Bundesrepublik Deutschland in einer beruflichen, schulischen, oder akademischen Aus- und Weiterbildung sind. 2. Voraussetzung für den Erwerb der ordentlichen Mitgliedschaft ist a. ein an den Bundesvorstand (EA) zu richtender Aufnahmeantrag. b. die Anerkennung der Satzung und der persönliche Einsatz für deren Ziele, sowie c. die Entrichtung der Aufnahmegebühr 3. Der Erwerb der ordentlichen Mitgliedschaft erfolgt durch Anerkennung der Mitgliedschaft durch den Bundesvorstand (EA). Der Bundesvorstand (EA) entscheidet über die Anerkennung der Mitgliedschaft nach freiem Ermessen. Bei Ablehnung des Antrages ist er nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe mitzuteilen. Eintrittsdatum ist das Datum der Anerkennung der Mitgliedschaft durch den Bundesvorstand (EA). 4. Ehrenmitglied der Vereinigung können sämtliche Nichtmitglieder werden die sich Verdienste um die Vereinigung erworben haben. Der Erwerb der Ehrenmitgliedschaft erfolgt mit der Verleihung durch den Bundesvorstand (EA)."
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